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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
1B_565/2022 und 1B_566/2022  
 
 
Verfügung vom 15. November 2022  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Jametti, präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiber Pfäffli. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, Hirschengraben 13/15, Postfach 2401, 8021 Zürich. 
 
Gegenstand 
Strafverfahren; Rechtsverzögerung, 
 
Beschwerde gegen das Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer. 
 
 
In Erwägung,  
dass A.________ mit Eingaben vom 4. November 2022 zwei Beschwerden in Strafsachen wegen Rechtsverzögerung gegen die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich erhoben hat; 
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. November 2022 seine zwei Beschwerden vom gleichen Tag zurückgezogen hat; 
dass die beiden Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben sind; 
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG); 
 
 
verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.  
Die Verfahren 1B_565/2022 und 1B_566/2022 werden infolge Rückzugs der Beschwerden abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 15. November 2022 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Jametti 
 
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli