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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
9C_189/2007 
 
Verfügung vom 27. Juni 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Seiler. 
 
Parteien 
U.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Theo Studer, Bernstrasse 30, 3280 Murten, 
 
gegen 
 
IV-Stelle des Kantons Freiburg, Impasse de la Colline 1, 1762 Givisiez. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Freiburg vom 15. Februar 2007. 
 
Der Instruktionsrichter der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht 
in das Schreiben vom 21. Juni 2007, worin die Beschwerde vom 26. April 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Freiburg, Sozialversicherungsgerichtshof, vom 15. Februar 2007 zurück gezogen wird, 
in Anwendung Art. 32 Abs. 2 und Art. 66 Abs. 2 BGG 
verfügt: 
 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg, Sozialversicherungsgerichtshof, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
Luzern, 27. Juni 2007 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Instruktionsrichter: