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    Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall (Art. 92 Abs. 1 SVG), Vereitelung einer Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG)
  10. 22.12.2004 6S.58/2004 Relevanz 89% publiziert
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Vereitelung einer Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG); Verbot des Selbstbelastungszwangs (nemo tenetur se ipsum accusare)

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