Regeste
Art. 97 ff. und insbesondere Art. 99 lit. c OG, Art. 5 VwVG und Art. 34 RPG; Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Nutzungspläne, die einer Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG gleichkommen.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1).
2. Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise Nutzungspläne mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden können (E. 2).