Regeste
Art. 8 EMRK, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 5 Abs. 1 und 2 Anhang I FZA , Richtlinie 64/221 EWG, Art. 10 Abs. 1 lit. a und Art. 11 Abs. 3 ANAG ; Ausweisung; gegenwärtige, hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
Zulässigkeit der Ausweisung eines aus einem EU-Staat stammenden Betäubungsmittelhändlers nach Massgabe des ANAG, von Art. 8 EMRK und Art. 13 Abs. 1 BV (E. 3 und 4) sowie unter dem Gesichtspunkt des Freizügigkeitsabkommens (E. 5-7). Gewährt der Strafrichter einem wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilten Ausländer für die Nebenstrafe der Landesverweisung den bedingten Vollzug, so hindert dies eine Ausweisung nicht (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2); nichts anderes gilt im Falle von straffälligen Ausländern, deren Aufenthaltsregelung in den Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens fällt (E. 7.4).