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Regeste

Art. 58 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK: Personalunion von Untersuchungsrichter und erkennendem Strafrichter im Privatklageverfahren.
1. Anwendbarkeit von Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK auf das Privatstrafklageverfahren wegen Ehrverletzung (E. 4a).
2. Rechtsprechung zur Personalunion von Untersuchungsrichter und erkennendem Strafrichter im allgemeinen (E. 4c).
3. Derjenige Bezirksrichter, der im zürcherischen Verfahren der Ehrverletzung durch die Presse bereits die Untersuchung geführt hat, genügt den Anforderungen von Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 58 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK