Regeste
Derogatorische Kraft des Bundesrechts; bundesrechtlicher Klageanspruch.
1. Die Missachtung der derogatorischen Kraft des Bundesrechts ist in Angelegenheiten des Bundesprivatrechts mit Berufung oder zivilrechtlicher Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machen (E. 2b).
2. Ein letztinstanzliches kantonales Urteil, mit welchem die hinreichende Substantiierung eines bundesrechtlichen Anspruchs verneint wird, stellt einen Endentscheid im Sinne von Art. 48 OG dar (E. 2b).
3. Auslegung zivilprozessualer Vorschriften (E. 3). Wann verletzt die Forderung eines bezifferten Klagebegehrens Bundesrecht? (E. 4a.)