Regeste
Art. 350 und Art. 351 StGB ; Art. 264 BStP; Inhalt des Gesuches; Anerkennung des Gerichtsstandes; Schwergewicht der deliktischen Handlungen.
1. Anforderungen an die Begründung des Gesuches eines Beschuldigten (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 2b).
2. Prüfung durch die Anklagekammer bei anerkanntem Gerichtsstand (E. 4a).
3. Einer Anerkennung des Gerichtsstandes entgegenstehende berechtigte Interessen des Beschuldigten (E. 4b).
4. Die Frage des Schwergewichts stellt sich, wenn gleichartige bzw. gleichgelagerte deliktische Handlungen zur Diskussion stehen oder verschiedene Tatbestände, deren Strafdrohungen sich nicht wesentlich unterscheiden (E. 4c).