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Regeste

Art. 88 OG; Legitimation des Konkurrenten zur staatsrechtlichen Beschwerde.
Keine Legitimation zur Willkürbeschwerde, wenn nicht die Anwendung konkurrenzschützender Vorschriften in Frage steht (E. 3b/c).
Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen als legitimationsbegründendes Recht? (E. 3d).

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Referenzen

Artikel: Art. 88 OG