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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
I 130/07 
 
Entscheid vom 4. Juli 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Lustenberger, Seiler, 
Gerichtsschreiber Nussbaumer. 
 
Parteien 
F.________, 1975, Beschwerdeführer, 
vertreten durch Rechtsanwalt Silvan Meier Rhein, Obergasse 20, 8400 Winterthur, 
 
gegen 
 
IV-Stelle des Kantons Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 28. Dezember 2006. 
 
In Erwägung, 
nachdem der Beschwerdefüherer die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 21. Februar 2007 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 28. Dezember 2006 mit Schreiben vom 26. Juni 2007 im Anschluss an den Entscheid vom 11. Juni 2007, mit welchem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen worden war, zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, der Eidgenössischen Ausgleichskasse und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
 
Luzern, 4. Juli 2007 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: