Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_1411/2021
Verfügung vom 5. Januar 2022
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Christof Egli,
Beschwerdeführer,
gegen
Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau, Maurerstrasse 2, 8510 Frauenfeld,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Gehilfenschaft zur qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln; Grundsatz in dubio pro reo; Rückzug
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 4. Oktober 2021 (SBR.2021.37).
Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 3. Januar 2022 zurückgezogen.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 5. Januar 2022
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill