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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
U 165/06 
 
Entscheid vom 6. August 2007 
I. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Ursprung, Präsident, 
Bundesrichterin Widmer, Bundesrichter Schön, 
Gerichtsschreiber Batz. 
 
Parteien 
Z.________, 1967, Beschwerdeführer, 
vertreten durch Fürsprecher Alexander Feuz, 
Spitalgasse 30, 3011 Bern, 
 
gegen 
 
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Unfallversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern 
vom 9. Februar 2006. 
 
Nachdem die Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Z.________ vom 20. März 2006 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 9. Februar 2006 mit Schreiben vom 26. Juli 2007 zurückgezogen worden ist, 
 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt. 
Luzern, 6. August 2007 
 
 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: