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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_1196/2017  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 6. November 2017  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Unseld. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, Postfach, 8953 Dietikon, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Rückweisung einer Einstellungsverfügung, 
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 21. September 2017 (UE170152-O/U/TSA). 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerdeführerin erklärte mit Schreiben vom 3. November 2017 (Datum Postaufgabe) innert der ihr für die Bezahlung des Kostenvorschusses angesetzten Frist den Rückzug ihrer Beschwerde. 
 
 
Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.   
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 6. November 2017 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Unseld