Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 
Eidgenössisches Versicherungsgericht 
Tribunale federale delle assicurazioni 
Tribunal federal d'assicuranzas 
 
Sozialversicherungsabteilung 
des Bundesgerichts 
 
Prozess 
{T 0} 
I 747/04 
 
Entscheid vom 7. Januar 2005 
IV. Kammer 
 
Besetzung 
Präsident Ferrari, Bundesrichter Meyer und Kernen; Gerichtsschreiber Grünvogel 
 
Parteien 
P.________, 1965, Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher Matthias Miescher, Bielstrasse 9, 4500 Solothurn, 
 
gegen 
 
Versicherungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4500 Solothurn, Beschwerdegegner 
 
(Entscheid vom 2. November 2004) 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 15. November 2004 gegen die Verfügung des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 2. November 2004 mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Eidg. Versicherungsgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, der IV-Stelle des Kantons Solothurn, der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und dem Bundesamt für Sozialversicherung zugestellt. 
 
Luzern, 7. Januar 2005 
 
Im Namen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 
Der Präsident der IV. Kammer: Der Gerichtsschreiber: