Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
1B_597/2022
Verfügung vom 7. Dezember 2022
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jametti, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer.
Gegenstand
Strafverfahren.
In Erwägung,
dass A.________ mit Eingaben vom 10. und 16. November 2022 Beschwerde in Sachen Kantonspolizei Zürich erhoben hat;
dass der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Dezember 2022 seine Beschwerde zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);
verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren 1B_597/2022 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 7. Dezember 2022
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Jametti
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli