Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_956/2020
Verfügung vom 8. September 2020
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A._________,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Gehilfenschaft zur Sachbeschädigung, Drohung etc.; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Strafkammer, vom 18. Juni 2020 (SB200019-O/U/cwo).
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 7. September 2020 (Poststempel) zurückgezogen.
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzug der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 8. September 2020
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill