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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
U 15/07 
 
Entscheid vom 9. Februar 2007 
I. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Ursprung, Präsident, 
Bundesrichterinnen Widmer und Leuzinger, 
Gerichtsschreiber Grünvogel. 
 
Parteien 
H.________, 1963, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Barbara Wyler, Zürcherstrasse 191, 8501 Frauenfeld, 
 
gegen 
 
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern 6002 Luzern, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Unfallversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 18. Oktober 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 8. Januar 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 18. Oktober 2006 mit Schreiben vom 6. Februar 2007 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt. 
 
Luzern, 9. Februar 2007 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: