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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
8C_623/2015  
   
   
 
 
 
Urteil vom 9. Februar 2016  
 
I. sozialrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Maillard, Präsident, 
Gerichtsschreiber Grünvogel. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
Einwohnergemeinde Zollikofen, Sozialdienst, Wahlackerstrasse 25, Postfach, 3052 Zollikofen, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung), 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 27. Juli 2015. 
 
 
Nach Einsicht  
in die am 10. September 2015 ergänzte Beschwerde vom 26. August 2015 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 27. Juli 2015, 
in die Verfügung vom 27. Oktober 2015, mit welcher A.________ zur Leistung eines Kostenvorschusses aufgefordert wurde, 
in die am 13. Januar 2016 in Empfang genommene Verfügung vom 6. Januar 2016, mit welcher das im Nachgang an die Kostenvorschussverfügung vom 27. Oktober 2015 gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und eine Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses innert 14 Tagen seit Empfang der Verfügung angesetzt worden ist, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde, 
 
 
in Erwägung,  
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat, 
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, 
erkennt der Präsident: 
 
 
1.   
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern und dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mitteland schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Luzern, 9. Februar 2016 
 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Maillard 
 
Der Gerichtsschreiber: Grünvogel