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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
9C_755/2015 {T 0/2}  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 9. Dezember 2015  
 
II. sozialrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Meyer, als Einzelrichter, 
Gerichtsschreiber R. Widmer. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Dr. Heiner Schärrer, 
substituert durch Melanie Müller, MLaw, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
IV-Stelle Basel-Stadt, 
Lange Gasse 7, 4052 Basel, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Sozial-versicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt 
vom 20. Juli 2015. 
 
 
Nach Einsicht  
in das Schreiben vom 4. Dezember 2015, worin die Rechtsvertreterin unter Bezugnahme auf den Zwischenentscheid vom 29. Oktober 2015 die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom         14. Oktober 2015 zurückzieht, 
 
 
in Erwägung,  
dass dem Rückzug Folge zu geben und in dieser Prozesslage auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 32 Abs. 2, Art. 66 Abs. 2 BGG), 
 
 
 verfügt der Einzelrichter:  
 
1.   
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Luzern, 9. Dezember 2015 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Einzelrichter: Meyer 
 
Der Gerichtsschreiber: Widmer