Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_259/2024
Verfügung vom 11. April 2024
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau,
Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Verspätete Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzug
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 27. Februar 2024 (SBE.2024.4).
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
1.
Die Beschwerde vom 24. März 2024 (Poststempel 25. März 2024) gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 27. Februar 2024 wurde mit Schreiben vom 4. April 2024 zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.
2.
Es sind keine Kosten zu erheben.
Demnach verfügt die Präsidentin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 11. April 2024
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill