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Eidgenössisches Versicherungsgericht 
Tribunale federale delle assicurazioni 
Tribunal federal d'assicuranzas 
 
Sozialversicherungsabteilung 
des Bundesgerichts 
 
Prozess 
{T 0} 
U 256/04 
 
Entscheid vom 12. Januar 2005 
III. Kammer 
 
Besetzung 
Präsidentin Leuzinger, Bundesrichter Lustenberger und nebenamtlicher Richter Bühler; Gerichtsschreiber Grunder 
 
Parteien 
F.________, 1958, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Christian Thöny, Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur, 
 
gegen 
 
Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft, Rechtsdienst Personen, Laupenstrasse 27, 3001 Bern, Beschwerdegegnerin 
 
Vorinstanz 
Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Chur 
 
(Entscheid vom 22. April 2004) 
 
Nachdem der Beschwerdeführer die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 28. Juli 2004 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden, Kammer 2 als Versicherungsgericht, vom 22. April 2004 mit Schreiben vom 4. Januar 2005 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Eidg. Versicherungsgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Kammer 2 als Versicherungsgericht, und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugestellt. 
 
Luzern, 12. Januar 2005 
 
Im Namen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 
Die Präsidentin der III. Kammer: Der Gerichtsschreiber: