Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
7B_971/2023
Verfügung vom 12. Januar 2024
II. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Koch, als Instruktionsrichterin,
Gerichtsschreiber Clément.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Sandro Imhof,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einstellung des Stafverfahrens (Kostenauflage); Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 17. November 2023 (51/2023/58/F).
Erwägungen:
1.
Die Beschwerde in Strafsachen vom 7. Dezember 2023 gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 17. November 2023 wurde am 8. Januar 2024 zurückgezogen. Sie ist damit als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben.
2.
Die Gerichtskosten sind auf Fr. 200.-- festzusetzen.
Demnach verfügt die Instruktionsrichterin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 12. Januar 2024
Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Instruktionsrichterin: Koch
Der Gerichtsschreiber: Clément