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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
6B_801/2017  
 
 
Verfügung vom 13. März 2018  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Oberholzer, als Instruktionsrichter, 
Gerichtsschreiber Faga. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen, 
Beschwerdegegnerin, 
 
Gegenstand 
Entschädigung amtliche Verteidigung; Willkür etc., Rückzug, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 7. Juni 2017 (AK.2017.39-AP; ST.2016.17739). 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 23. November 2017 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt der Instruktionsrichter:  
 
1.  
Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 13. März 2018 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Instruktionsrichter: Oberholzer 
 
Der Gerichtsschreiber: Faga