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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
1C_476/2012 
 
Urteil vom 15. Oktober 2012 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Aemisegger, präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiber Bopp. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen 
 
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern. 
 
Gegenstand 
Führerausweisentzug 
 
Beschwerde gegen einen Entscheid der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern. 
 
In Erwägung, 
dass X.________ mit Eingabe vom 21. September 2012 Beschwerde ans Bundesgericht führt mit dem sinngemässen Begehren, sein Führerausweis sei ihm nicht zu entziehen; 
 
dass er mit Schreiben vom 24. September 2012 in Anwendung von Art. 42 Abs. 5 BGG aufgefordert worden ist, den von ihm angefochtenen Entscheid bis am 5. Oktober 2012 einzureichen, ansonsten seine Rechtsschrift unbeachtet bleibe; 
 
dass er auf diese Aufforderung hin zwar mit Eingaben vom 3./11. Oktober 2012 weitere Dokumente zu den Akten gegeben, den von ihm angefochtenen Entscheid indes nicht eingereicht hat; 
 
dass daher auf die Beschwerde nicht einzutreten ist (Art. 42 Abs. 3 und 5 BGG); 
dass der genannte Mangel offensichtlich ist, weshalb über die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG entschieden werden kann; 
 
dass es sich bei den gegebenen Verhältnissen rechtfertigt, für das bundesgerichtliche Verfahren keine Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1 BGG); 
 
wird erkannt: 
 
1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 
 
2. 
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3. 
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern sowie der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern schriftlich mitgeteilt. 
 
Lausanne, 15. Oktober 2012 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Aemisegger 
 
Der Gerichtsschreiber: Bopp