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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
7B_834/2025  
 
 
Verfügung vom 15. Oktober 2025  
 
II. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Koch, Einzelrichterin, 
Gerichtsschreiber Clément. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Justizvollzug, 
Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau, 
Beschwerdegegner. 
 
Gegenstand 
Ablehnung einer Besuchsbewilligung für einen Minderjährigen; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, 1. Kammer, vom 29. Juli 2025 (WBE.2024.455). 
 
 
Erwägungen:  
 
1.  
Die Beschwerde in Strafsachen vom 19. August 2025 (Postaufgabe 25. August 2025) gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 29. Juli 2025 wurde mit Eingabe vom 6. Oktober 2025 zurückgezogen. Sie ist damit als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 32 Abs. 2 BGG). 
 
2.  
Die Gerichtskosten sind auf Fr. 200.-- festzusetzen. 
 
 
Demnach verfügt die Einzelrichterin:  
 
1.  
Das Verfahren wird zufolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 
 
3.  
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 15. Oktober 2025 
 
Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Einzelrichterin: Koch 
 
Der Gerichtsschreiber: Clément