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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
9C_631/2021  
 
 
Verfügung vom 17. März 2022  
 
II. sozialrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Moser-Szeless, als Einzelrichterin, 
Gerichtsschreiberin Dormann. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Diego Cavegn, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
Vorsorgestiftung B.________ in Liquidation, 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Marco Spadin, 
Beschwerdegegnerin, 
 
1. C.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Wyss, 
2. D.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Lorenzo Marazzotta, 
3. E.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Marco Del Fabro, 
 
Gegenstand 
Berufliche Vorsorge, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 30. September 2021 (BV.2018.00016). 
 
 
Nach Einsicht  
in die Sistierungsverfügung vom 7. Februar 2022, 
in das Schreiben vom 11. März 2022, womit A.________ unter Hinweis auf einen unter den Parteien abgeschlossenen Vergleich die Beschwerde vom 26. November 2021 (Poststempel) gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 30. September 2021 zurückziehen lässt, 
 
 
in Erwägung,  
dass der Sistierungsgrund dahingefallen ist, 
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist, 
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, 
 
 
verfügt die Einzelrichterin:  
 
 
1.  
Das Verfahren wird fortgesetzt. 
 
2.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
3.  
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
 
4.  
Diese Verfügung wird den Parteien, C.________, D.________, E.________, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Luzern, 17. März 2022 
 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Einzelrichterin: Moser-Szeless 
 
Die Gerichtsschreiberin: Dormann