Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
9C_634/2021
Verfügung vom 17. März 2022
II. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Moser-Szeless, als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiberin Dormann.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Lorenzo Marazzotta,
Beschwerdeführer,
gegen
Vorsorgestiftung B.________ in Liquidation,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Marco Spadin,
Beschwerdegegnerin,
1. C.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Diego Cavegn,
2. D.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Wyss,
3. E.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Marco Del Fabro,
Gegenstand
Berufliche Vorsorge,
Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 30. September 2021 (BV.2018.00016).
Nach Einsicht
in die Sistierungsverfügung vom 7. Februar 2022,
in das Schreiben vom 14. März 2022, womit A.________ unter Hinweis auf einen unter den Parteien abgeschlossenen Vergleich die Beschwerde vom 29. November 2021 (Poststempel) gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 30. September 2021 zurückziehen lässt,
in Erwägung,
dass der Sistierungsgrund dahingefallen ist,
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
verfügt die Einzelrichterin:
1.
Das Verfahren wird fortgesetzt.
2.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
3.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
4.
Diese Verfügung wird den Parteien, C.________, D.________, E.________, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 17. März 2022
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Einzelrichterin: Moser-Szeless
Die Gerichtsschreiberin: Dormann