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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
4A_158/2008 /len 
 
Verfügung vom 17. April 2008 
I. zivilrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichterin Klett, präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiber Huguenin. 
 
Parteien 
X.________ AG, 
Beschwerdeführerin, 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hans Rudolf Forrer, 
 
gegen 
 
A.________, 
Beschwerdegegner, 
vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Frei. 
 
Gegenstand 
Arbeitsrecht; Bonus, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, III. Zivilkammer, vom 11. Februar 2008. 
 
In Erwägung, 
dass die Beschwerdeführerin die Beschwerde in Zivilsachen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 11. Februar 2008 mit Schreiben vom 14. April 2008 zurückgezogen hat; 
dass die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 3 BGG); 
 
verfügt das präsidierende Mitglied im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG
 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 
 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt. 
Lausanne, 17. April 2008 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber: 
 
Klett Huguenin