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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
9C_378/2007 
 
Verfügung vom 17. September 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Gerichtsschreiber Attinger. 
 
Parteien 
J.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Horschik, Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich, 
 
gegen 
 
IV-Stelle Basel-Stadt, Lange Gasse 7, 4052 Basel, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt vom 9. Mai 2007. 
 
Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht 
in das Schreiben vom 13. September 2007, worin J.________ seine Beschwerde vom 14. Juni 2007 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt vom 9. Mai 2007 (betreffend Invalidenrente) zurückzieht, 
in Anwendung von Art. 65, Art. 66 Abs. 2 sowie Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG 
 
verfügt : 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt, der Ausgleichskasse des Basler Volkswirtschaftbundes, Basel, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
Luzern, 17. September 2007 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: