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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
1D_6/2008 /nip 
 
Verfügung vom 17. Oktober 2008 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Féraud, Präsident, 
Gerichtsschreiber Bopp. 
 
Parteien 
A.X.________, 
B.X.________, 
Beschwerdeführer, 
beide vertreten durch Rechtsanwalt Peter Wicki, 
 
gegen 
 
Bürgerrechtskommission der Gemeinde Emmen, Rüeggisingerstrasse 22, 6020 Emmenbrücke. 
 
Gegenstand 
Einbürgerung, 
 
Verfassungsbeschwerde gegen den Entscheid vom 19. Juni 2008 des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern. 
 
In Erwägung, 
dass A.X.________ und B.X.________gegen den am 19. Juni 2008 betreffend Einbürgerungsverfahren ergangenen Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben haben; 
 
dass sie die Beschwerde mit Eingabe vom 15. Oktober 2008 zurückgezogen haben; 
dass es sich unter den gegebenen Umständen rechtfertigt, für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben; 
 
wird verfügt: 
 
1. 
Die Beschwerde im Verfahren 1D_6/2008 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. 
 
2. 
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Bürgerrechtskommission der Gemeinde Emmen sowie dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt. 
 
Lausanne, 17. Oktober 2008 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: 
 
Féraud Bopp