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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
6B_232/2021  
 
 
Verfügung vom 21. April 2021  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin, 
Gerichtsschreiber Held. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Rückzug der Berufung (gewerbsmässiger Diebstahl usw.); Rückzug der Beschwerde in Strafsachen, 
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn, Strafkammer, vom 3. Februar 2021 (STBER.2020.47). 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 9. April 2021 (Poststempel: 16. April 2021) zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt die Präsidentin:  
 
1.   
Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 21. April 2021 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari 
 
Der Gerichtsschreiber: Held