Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_232/2021
Verfügung vom 21. April 2021
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Held.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Rückzug der Berufung (gewerbsmässiger Diebstahl usw.); Rückzug der Beschwerde in Strafsachen,
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Solothurn, Strafkammer, vom 3. Februar 2021 (STBER.2020.47).
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 9. April 2021 (Poststempel: 16. April 2021) zurückgezogen.
Demnach verfügt die Präsidentin:
1.
Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 21. April 2021
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
Der Gerichtsschreiber: Held