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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
6B_1285/2015  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 21. Dezember 2015  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiber C. Monn. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Stadtrichteramt Winterthur, 
Pionierstrasse 13, Postfach, 8400 Winterthur, 
Beschwerdegegner. 
 
Gegenstand 
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts, 
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Dezember 2015. 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 (Posteingang: 18. Dezember 2015) zurückgezogen. 
 
 
 Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.   
Das Verfahren wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 21. Dezember 2015 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Der Gerichtsschreiber: Monn