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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
H 187/06 
 
Entscheid vom 22. Februar 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Lustenberger, Borella, 
Gerichtsschreiber Arnold. 
 
Parteien 
Aktiengesellschaft H.________, Beschwerdeführerin, 
 
gegen 
 
Ausgleichskasse Hotela, Rue de la Gare 18, 1820 Montreux, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Alters- und Hinterlassenenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Juli 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 23. Oktober 2006 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Juli 2006 mit Schreiben vom 12. Februar 2007 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
 
Luzern, 22. Februar 2007 
 
Im Namen der II. sozialrechtliche Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: