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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_628/2024  
 
 
Verfügung vom 24. Dezember 2024  
 
I. strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiberin Frey Krieger. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, 
Postfach 157, 4502 Solothurn, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Gesuch um Wiederherstellung der Frist (unentschuldigtes Fernbleiben von der Hauptverhandlung [Nichtabgabe von Kontrollschildern]); Rückzug, 
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts 
des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, vom 5. August 2024 (BKBES.2024.109). 
 
 
Erwägungen:  
 
1.  
Die am 24. August 2024 (Poststempel) gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 5. August 2024 eingereichte Beschwerde wurde mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
 
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 24. Dezember 2024 
 
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Frey Krieger