Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
4A_375/2022
Verfügung vom 25. Oktober 2022
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Widmer.
Verfahrensbeteiligte
A.________ GmbH,
vertreten durch Rechtsanwalt Paul Hofer,
Beschwerdeführer,
gegen
B.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jürg P. Müller,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Mietvertrag; Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Aargau, 2. Kammer, vom 10. August 2022 (HSU.2022.18).
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde vom 9. September 2022 gegen den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 10. August 2022 mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 zurückgezogen hat;
dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG);
dass die Beschwerdeführerin kostenpflichtig ist ( Art. 66 Abs. 1 - 3 BGG );
dass der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist, da ihr im Zusammenhang mit dem bundesgerichtlichen Verfahren kein entschädigungspflichtiger Aufwand entstanden ist (Art. 68 BGG);
verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 25. Oktober 2022
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Kiss
Der Gerichtsschreiber: Widmer