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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
1C_696/2021  
 
 
Verfügung vom 26. November 2021  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Kneubühler, Präsident, 
Gerichtsschreiber Pfäffli. 
 
Verfahrensbeteiligte 
1. Nina Bernhardsgrütter, 
2. Michael Bernhardsgrütter, 
3. Maria Grazia de Patre, 
4. Sonja Blumenthal Mayer, 
5. Sabrina Hassler, 
6. Leandro Zamuner, 
7. Gerd Brehm, 
8. Michaela Gauch, 
9. Gion-Fluregn Hassler, 
10. Sina-Mara Hassler, 
11. Dominik Züger, 
Beschwerdeführer, alle vertreten durch Nina Bernhardsgrütter, 
 
gegen  
 
Regierung des Kantons Graubünden, 
Graues Haus, Reichsgasse 35, 7000 Chur, 
 
Bundeskanzlei, 
Bundeshaus West, 3003 Bern. 
 
Gegenstand 
Eidgenössische Volksabstimmung 
vom 28. November 2021 betreffend die Änderung 
vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid der Regierung 
des Kantons Graubünden vom 12. November 2021 
(966/2021). 
 
 
In Erwägung,  
dass Nina Bernhardsgrütter und zehn Mitbeteiligte mit Eingabe vom 18. November 2021 Beschwerde gegen den Entscheid der Regierung des Kantons Graubünden vom 12. November 2021 erhoben haben; 
dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. November 2021 ihre Beschwerde vom 18. November 2021 zurückgezogen haben; 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist; 
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG); 
 
 
verfügt der Präsident:  
 
1.  
Das Verfahren 1C_696/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Bundeskanzlei und der Regierung des Kantons Graubünden schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 26. November 2021 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Kneubühler 
 
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli