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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
6B_146/2018  
 
 
Verfügung vom 27. Februar 2018  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Unseld. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Rechtsanwalt Nadir Guglielmoni, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
1. Bundesanwaltschaft, Taubenstrasse 16, 3003 Bern, 
2. X.________, 
Beschwerdegegner. 
 
Gegenstand 
Zivilforderung; rechtliches Gehör; Rückzug, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts, Strafkammer, vom 30. September 2016 und 
30. März 2017 (SK.2015.44). 
 
 
Erwägung:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 21. Februar 2018 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.   
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bundesstrafgericht, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 27. Februar 2018 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Unseld