Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_307/2024
Verfügung vom 27. Mai 2024
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Muschietti, als präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Bellwald,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Zentrales Amt, Postfach, 1950 Sitten 2,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Strafzumessung (Mehrfache BetmG-Widerhandlung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch etc.); Willkür; Rückzug;
Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis, I. Strafrechtliche Abteilung, vom 12. März 2024 (P1 23 8).
Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:
1.
Die Beschwerde vom 17. April 2024 gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 12. März 2024 wurde mit Eingabe vom 24. Mai 2024 zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.
2.
Es sind keine Kosten zu erheben.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht des Kantons Wallis, I. Strafrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 27. Mai 2024
Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Muschietti
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill