Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
6B_306/2007 /MON /hum 
 
Abschreibungsverfügung 
vom 27. September 2007 
Strafrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Schneider, Präsident, 
Gerichtsschreiber Monn. 
 
Parteien 
Firma X.________, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen 
 
Kantonsgericht von Graubünden, Beschwerdekammer, Poststrasse 14, 7002 Chur. 
Gegenstand 
Einstellungsverfügung (Widerhandlung gegen ein Amtsverbot), 
 
Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts von Graubünden, Beschwerdekammer, vom 6. Juni 2007. 
 
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 14. August 2007 zurückgezogen. 
 
Demnach verfügt der Präsident 
im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG
1. 
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Kosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin und dem Kantonsgericht von Graubünden, Beschwerdekammer, schriftlich mitgeteilt. 
Lausanne, 27. September 2007 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: