Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 
 
Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
1B_651/2020  
 
 
Urteil vom 29. Dezember 2020  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Chaix, Präsident, 
Gerichtsschreiber Störi. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer. 
 
Gegenstand 
Strafverfahren; Haftentlassung, 
 
Beschwerde. 
 
 
Erwägungen:  
Mit Eingabe vom 25. November 2020 teilt A.________ dem Bundesgericht mit, dass er sich im Bezirksgefängnis X.________ in Untersuchungshaft befinde. Er beantragt, ihn sofort aus der Haft zu entlassen und das Verfahren gegen ihn einzustellen. 
Mit Verfügung vom 2. Dezember 2020 wurde A.________ aufgefordert, bis zum 11. Dezember 2020 den angefochtenen Entscheid einzureichen unter der Androhung, dass seine Rechtsschrift ansonsten unbeachtet bleibe. Diese Verfügung wurde ihm am 3. Dezember 2020 ins Bezirksgefängnis X.________ zugestellt. 
A.________ hat auf diese Verfügung nicht reagiert und dem Bundesgericht den angefochtenen Entscheid nicht innert Frist eingereicht. Auf die Beschwerde ist daher androhungsgemäss nicht einzutreten, wobei auf die Erhebung von Kosten verzichtet werden kann. 
 
 
 Demnach erkennt der Präsident:  
 
1.   
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 
 
2.   
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.   
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 29. Dezember 2020 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Chaix 
 
Der Gerichtsschreiber: Störi