Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_349/2022
Verfügung vom 30. Juni 2022
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Muschietti, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiberin Andres.
Verfahrensbeteiligte
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Güterstrasse 33, Postfach, 8010 Zürich,
Beschwerdeführerin,
gegen
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Peter Bettoni,
Beschwerdegegnerin,
B.________,
Gegenstand
Versuchte (eventual-) vorsätzliche Tötung; Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Strafkammer, vom 7. Dezember 2021 (SB210113-O/U/as-cs).
Der Einzelrichter zieht in Erwägung:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 29. Juni 2022 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Einzelrichter:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Das für B.________ bestimmte Exemplar verbleibt im Dossier.
Lausanne, 30. Juni 2022
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Muschietti
Die Gerichtsschreiberin: Andres