Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_612/2023
Verfügung vom 31. Mai 2023
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin van de Graaf, als präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwältin Fabienne Brunner,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau,
Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Verlängerung der Probezeit; Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 3. April 2023 (SBK.2023.28).
Erwägungen:
Die Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 3. April 2023 wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2023 zurückgezogen.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 31. Mai 2023
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied:
Die Gerichtsschreiberin: