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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 7} 
K 140/06 
 
Urteil vom 5. Januar 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
 
Bundesrichter Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Ferrari und Seiler, 
Gerichtsschreiberin Amstutz. 
 
Parteien 
Stiftung Gemeinsame Einrichtungen KVG, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Konrad Jeker, Bielstrasse 8, 4502 Solothurn, 
 
gegen 
 
Visana, Weltpoststrasse 19, 3015 Bern, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Krankenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde [OG] gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern vom 24. Oktober 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 27. November 2006 gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern vom 24. Oktober 2006 mit Schreiben vom 7. Dezember 2006 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt. 
 
Luzern, 5. Januar 2007 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: