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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
9C_308/2007 
 
Verfügung vom 9. Juli 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Gerichtsschreiber Scartazzini. 
 
Parteien 
SBB Historic, Stiftung Historisches Erbe der SBB, Bollwerk 12, 3000 Bern, Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher Dr. Andreas Güngerich, Kappellenstrasse 14, 3011 Bern, 
 
gegen 
 
Eidgenössische Ausgleichskasse, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Beschwerdegegnerin, 
 
betreffend E.________, vertreten durch Fürsprecher Dr. Peter Hollinger, Marktgasse 16, 3800 Interlaken. 
 
Gegenstand 
Alters- und Hinterlassenenversicherung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 10. April 2007. 
 
Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht 
in das Schreiben vom 2. Juli 2007, worin die SBB Historic die Beschwerde vom 21. Mai 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 10. April 2007 zurückzieht, 
in Anwendung von Art. 65 f. BGG als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG 
verfügt: 
 
1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Versicherten, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
 
Luzern, 9. Juli 2007 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: