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Eidgenössisches Versicherungsgericht 
Tribunale federale delle assicurazioni 
Tribunal federal d'assicuranzas 
 
Sozialversicherungsabteilung 
des Bundesgerichts 
 
Prozess 
{T 0} 
K 126/04 
 
Entscheid vom 9. August 2005 
IV. Kammer 
 
Besetzung 
Präsident Ferrari, Bundesrichterin Widmer und Bundesrichter Ursprung; Gerichtsschreiber Schmutz 
 
Parteien 
Erbengemeinschaft O.________, bestehend aus: 
1. R.________, 1956, 
2. J.________, 1955, 
Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecherin 
Ursula Eggenberger Stöckli, Bollwerk 15, 3001 Bern, 
 
gegen 
 
S.________ AG, Alters- und Pflegeheim, Beschwerdegegnerin 
 
Vorinstanz 
Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten, Bern 
 
(Entscheid vom 13. September 2004) 
 
Nachdem die Beschwerdeführer die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 27. September 2004 gegen den Entscheid des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern vom 13. September 2004 mit Schreiben vom 26. Juli 2005 zurückgezogen haben, 
beschliesst das Eidg. Versicherungsgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Den Beschwerdeführern wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 500.- zurückerstattet. 
4. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt. 
Luzern, 9. August 2005 
 
 
Im Namen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 
 
Der Präsident der IV. Kammer: Der Gerichtsschreiber: