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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
6B_170/2008/bri 
 
Verfügung vom 20. Mai 2008 
Strafrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Schneider, Präsident, 
Gerichtsschreiber Monn. 
 
Parteien 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen 
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 3a, 4410 Liestal, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Einstellung des Verfahrens (Angriff usw.), 
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Verfahrensgerichts in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Oktober 2007. 
 
Erwägungen: 
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 13. März 2008 zurückgezogen. 
 
Demnach verfügt der Präsident: 
 
1. 
Die Beschwerde wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
 
2. 
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3. 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Verfahrensgericht in Strafsachen des Kantons Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt. 
Lausanne, 20. Mai 2008 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: 
 
Schneider Monn