Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 
 
Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                 
 
 
5A_576/2019  
 
 
Verfügung vom 24. September 2019  
 
II. zivilrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Escher, als Einzelrichterin, 
Gerichtsschreiber Buss. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Betreibungsamt Basel-Landschaft. 
 
Gegenstand 
Existenzminimumsberechnung, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft vom 14. Mai 2019 (420 19 72). 
 
 
Nach Einsicht  
in die Beschwerde vom 18. Juli 2019 gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft vom 14. Mai 2019, 
in die Eingabe des Beschwerdeführers vom 23. September 2019 (Postaufgabe), worin er erklärt, dass er seine Beschwerde gegen den genannten Entscheid zurückzieht, 
 
 
in Erwägung,  
dass die Beschwerde demnach im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist, 
dass angesichts des geringen bisher angefallenen Aufwands in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG keine Kosten erhoben werden, womit das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gegenstandslos wird, 
 
 
 verfügt die Einzelrichterin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben. 
 
4.  
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt Basel-Landschaft und der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 24. September 2019 
 
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Einzelrichterin: Escher 
 
Der Gerichtsschreiber: Buss