Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_302/2023
Verfügung vom 23. Mai 2023
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
Hotel A.________ AG,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alex Ertl,
Beschwerdeführerin,
gegen
1. Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell I.Rh., Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell,
2. B.________,
Beschwerdegegnerinnen.
Gegenstand
Nichtanhandnahme (Betrug etc.); Rückzug,
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell I.Rh., Kommission für Entscheide in Strafsachen, vom 15. November 2022 (KSE 5-2022).
Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:
1.
Die am 3. März 2023 eingereichte Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell Innerrhoden vom 15. November 2022 wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2023 zurückgezogen.
2.
Es sind keine Kosten zu erheben.
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Kommission für Entscheide in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 23. Mai 2023
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill