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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6B_302/2023  
 
 
Verfügung vom 23. Mai 2023  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
Hotel A.________ AG, 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alex Ertl, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
1. Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell I.Rh., Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell, 
2. B.________, 
 
Beschwerdegegnerinnen. 
 
Gegenstand 
Nichtanhandnahme (Betrug etc.); Rückzug, 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell I.Rh., Kommission für Entscheide in Strafsachen, vom 15. November 2022 (KSE 5-2022). 
 
 
Das präsidierende Mitglied zieht in Erwägung:  
 
1.  
Die am 3. März 2023 eingereichte Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell Innerrhoden vom 15. November 2022 wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2023 zurückgezogen. 
 
2.  
Es sind keine Kosten zu erheben. 
 
 
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Kommission für Entscheide in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 23. Mai 2023 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill