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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
6F_22/2021  
 
 
Urteil vom 13. Oktober 2021  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied, 
Bundesrichter Muschietti, 
Bundesrichterin Koch, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
Gesuchstellerin, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Uri, 
Postfach 959, 6460 Altdorf UR, 
Gesuchsgegnerin, 
 
Obergericht des Kantons Uri, Strafprozessuale Beschwerdeinstanz, 
Rathausplatz 2, 6460 Altdorf UR. 
 
Gegenstand 
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 27. August 2021 (6B_725/2021). 
 
 
Erwägungen:  
 
1.  
Das Bundesgericht trat am 27. August 2021 auf eine Beschwerde der Gesuchstellerin (und damaligen Beschwerdeführerin) gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Uri aus formellen Gründen nicht ein (Urteil 6B_725/2021). 
Die Gesuchstellerin wendet sich am 8. September 2021 an das Bundesgericht und beantragt (sinngemäss) die Revision des bundesgerichtlichen Urteils vom 27. August 2021. 
 
2.  
Die Revisionsgründe sind in den Art. 121, 122 und 123 BGG abschliessend aufgezählt. Die Gesuchstellerin macht keinen dieser Gründe geltend. Dass sie mit dem bundesgerichtlichen Entscheid nicht einverstanden ist, stellt keinen Revisionsgrund dar. Auf das Gesuch ist nicht einzutreten. 
 
3.  
Es kann letztmals auf eine Kostenauflage verzichtet werden (Art. 66 Abs. 1 BGG). 
 
4.  
Weitere Eingaben dieser Art in der gleichen Sache, insbesondere weitere unzulässige Revisionsgesuche, werden in Zukunft ohne Antwort abgelegt. 
 
 
Demnach erkennt das Bundesgericht:  
 
1.  
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Uri, Strafprozessuale Beschwerdeinstanz, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 13. Oktober 2021 
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Das präsidierende Mitglied: Denys 
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill