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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
   
{T 0/2}  
 
 
8C_431/2013  
   
   
 
   
   
 
 
 
Urteil vom 4. Oktober 2013  
 
I. sozialrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Maillard, als Einzelrichter, 
Gerichtsschreiberin Schüpfer. 
 
Verfahrensbeteiligte 
D.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004 Luzern,  
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung), 
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 19. Februar 2013. 
 
 
Nach Einsicht  
in die Beschwerde vom 22. Mai 2013 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 19. Februar 2013, 
in die Verfügung vom 18. Juli 2013, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und D.________ eine Frist von 14 Tagen zur Einzahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 800.- angesetzt wurde, 
in die Verfügung vom 10. September 2013, mit welcher D.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 23. September 2013 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde, 
 
 
in Erwägung,  
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat, 
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird, 
 
 
erkennt der Einzelrichter:  
 
1.   
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 
 
2.   
Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 
 
 
3.   
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Luzern, 4. Oktober 2013 
 
 
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Einzelrichter: Maillard 
 
Die Gerichtsschreiberin: Schüpfer